Walderschließung:
Der Wald und seine Wege

Waldbesucher wandern auf ihnen ganz selbstverständlich, Holz wird auf ihnen abtransportiert und alle fleißigen Helfer im Wald kommen auf ihnen zu ihrem Arbeitsplatz. Die Rede ist von Waldwegen oder der sogenannten Walderschließung. Vielen Menschen ist heutzutage jedoch nicht bewusst, dass die Pflege unserer Waldwege eine aufwändige und kostspielige Angelegenheit der Waldeigentümer ist.

Walderschließung - Wegebau Waldweg Groberschließung

Walderschließung – Warum ist sie wichtig?

Ein einzelner Weg reicht oft nicht aus, um allen Anforderungen an unsere Wälder gerecht zu werden. Bewirtschaftung, Tourismus und Sicherheit können in unseren Wäldern nur mit einem durchdachten Wegenetz funktionieren. Dieses Netz nennt sich Walderschließung und umfasst verschiedene Wegetypen.

Diese Wege werden nicht nur für forstwirtschaftliche Arbeiten und zum Spazierengehen angelegt. In Katastrophenfällen, in denen Leib und Leben in Gefahr sind, ist es zum Beispiel unabdingbar, schnell in und wieder aus dem Wald zu gelangen. So kann eine funktionierende Rettungskette sichergestellt werden. Bei großen Schadereignissen, wie flächigem Windwurf, ist es zudem ein großer Vorteil, wenn Flächen gut erreichbar sind und so schnell wie möglich aufgeräumt werden können. Folgeschäden durch beispielsweise die Massenvermehrung des Borkenkäfers sind so von Vornherein besser vermeidbar.

Eine ausreichende Erschließung des Waldes zeigt in der Regel auch, dass im Wald grundsätzlich nachhaltig gewirtschaftet wird. Zur einmaligen Befahrung angelegte Wege, wie man sie oft in Regenwäldern unserer Erde findet, sind hingegen ein starkes Indiz für Raubbau an Wäldern. Denn nach einem großflächigen Kahlschlag lohnt es sich meist Jahrzehnte bis Jahrhunderte nicht mehr, auf extra fest angelegten Wegen zu den gerodeten Flächen zu gelangen.

Wie so oft gibt es zwei Seiten einer Medaille – auch beim Thema Walderschließung. So nutzen Waldbesucher das Wegenetz umliegender Wälder ganz selbstverständlich. Sie ahnen nicht, dass mit dessen regelmäßiger Pflege und Wartung oft viel Aufwand und hohe Kosten verbunden sind. Auf der anderen Seite vernachlässigen viele Waldeigentümer den Ausbau beziehungsweise die Pflege bestehender Wege – aus verschiedenen Gründen.

Letztendlich kommt es bei der Walderschließung auf ein gesundes Maß an, um eine effiziente und schonende Bewirtschaftung der Wälder zu ermöglich und gleichzeitig die Erholung und Sicherheit aller Waldbesucher zu gewährleisten.

Walderschließung - Wegebau Holz
Gefälltes Holz wird an mit zusätzlichem Gesteinsmaterial fest angelegte Wege verbracht, damit es von dort mit dem LKW abgeholt werden kann.

Welche Wege gibt es im Wald?

Aufgrund örtlicher Gegebenheiten aber auch aus historischem Kontext gewachsen lassen sich verschiedene Wegetypen im Wald finden. Man unterscheidet hier grundsätzlich zwischen der Groberschließung und Feinerschließung.

Die Groberschließung umfasst mit zusätzlichem Gesteinsmaterial fest angelegte Wege, welche ganzjährig auch mit dem LKW befahrbar sind. Sie sind an das öffentliche Verkehrsnetz außerhalb des Waldes angebunden. Auf ihnen wird das Holz zur Abfuhr bereitgelegt und abgeholt. Erholungssuchende finden hier beim Spaziergang ihren Ausgleich zum Alltag und Waldarbeiter kommen auf ihnen täglich zu ihrem Arbeitsplatz.

Die Feinerschließung hingegen bietet die Möglichkeit innerhalb des Waldes Holz zu fällen und aus den Baumbeständen an die LKW-befahrbaren Waldwege zu liefern. Die größte Rolle spielen dabei die sogenannten Arbeits- oder Rückegassen. Sie sind drei bis vier Meter breit und führen in Abständen von 20-40 Metern in die Baumbestände. Über sie werden die Bäume meist mit Maschinen gefällt und abtransportiert. Man spricht hier von Rückung.

Rückegassen sind nicht immer und in jeder Situation befahrbar. Da sie nicht mit zusätzlichem Gesteinsmaterial befestigt sind und mit schweren Forstmaschinen auf Waldboden gefahren wird, sollte mit Blick auf den Naturschutz nur bei trockenen und bestenfalls auch frostigen Bedingungen auf ihnen gefahren werden. Rückegassen können auch an recht steilen Hängen noch befahren werden. Hier bietet es sich jedoch an, Traktionsseilwinden und spezielle Bänder für die Bereifung an den Maschinen anzubringen. So kann sicherer und bodenschonender gearbeitet werden.

Als Sonderform gehören auch Seillinien zur Feinerschließung. Sie werden in Hanglagen angelegt, die mit Fahrzeugen und Maschinen nicht mehr zugänglich sind. Seillinien sind mit zwei Metern recht schmal und dienen dazu, Bäume an einem mobilen Seilkran den Hang hinauf zum festen Weg zu ziehen. So können auch die Teile der Wälder gepflegt werden, die sonst unerreichbar wären oder ein zu hohes Risiko für eine Befahrung darstellen.

Walderschließung - Waldwege Rückegasse
Rückegassen werden nicht mit zusätzlichem Gesteinsmaterial angelegt. Sie führen von den festen Wegen in die Bestände.

Waldwege und der Klimawandel

In Zukunft wird ein Umdenken in der Pflege vieler Waldwege nötig sein. Die durch den Klimawandel auftretenden Extremwetterereignisse machen die Pflege und den Ausbau des Wegenetzes unabdingbar. Denn im Zuge des Klimawandels nehmen Großschadereignisse wie großflächige Waldbrände zu. Sind diese Flächen nicht zugänglich, können neben katastrophalen Schäden und der Gefahr für die umliegende Bevölkerung langanhaltende und teure Aufräumarbeiten hinzukommen. Auch die Anlage eines neuen Wegegrabens oder eines neuen Wasserdurchlasses sind wesentlich preiswertere Maßnahmen, als einen Weg neu zu bauen, nachdem er von einem Starkregen fortgespült wurde.

Welche Kosten verursacht die Walderschließung für Waldeigentümer?

Die Kosten für den Neubau von Wegen der Groberschließung belaufen sich, je nach Region auf durchschnittlich 16 – 35 € pro laufendem Meter. Die Kosten für eine Instandhaltung auf 6 – 15 €. Durch eine regelmäßige und bedarfsgerechte Pflege kann die Lebensdauer von Waldwegen entschieden verlängert werden. Der Verschleiß ist nicht zu unterschätzen. Vor allem Rückegassen werden vornehmlich während der Durchforstung angelegt. Die Kosten sind somit darin enthalten und zusätzlich kann mit Erlösen des Holzes aus der Durchforstung gerechnet werden.

Wegebau ist Sache von Spezialisten. Für den Neubau oder die Instandsetzung eines Weges empfiehlt sich deshalb eine Beratung durch den ansässigen Revierförster oder forstlichen Berater. Es gibt diverse Firmen, die die Technik und das Wissen für die richtige Bauausführung haben. Planen Sie außerdem zusammen mit Ihren Waldnachbarn. So können Sie die Kosten für den Wegebau teilen und alle profitieren im selben Maße von der Umsetzung.

Informieren Sie sich zudem unbedingt über die Fördermöglichkeiten für Wegebau. In einigen Bundesländern ist die Förderung so ausgelegt, dass ein überschaubarer Eigenanteil verbleibt und sogar die Planungs- und Beaufsichtigungsleistungen abgegolten werden können. Durch die Förderung sind Sie oft an eine Frist – in der Regel 12 Jahre – gebunden, in der der Weg im vorbildlichen Zustand vorgezeigt werden muss. Wenn Sie den Wegebau fördern lassen möchten, sollten Sie die stetige Pflege demnach mit einplanen.

Was gibt es rechtlich bei der Walderschließung zu beachten?

Laut Bundeswaldgesetz gibt es eine Verpflichtung zur Bewirtschaftung. Die Anlage von Wegen ist gesetzlich jedoch nicht explizit gefordert. In den jeweiligen Landeswaldgesetzen gibt es dazu noch einmal spezifische Regelungen, zumeist wird aber nur eine Anzeige oder Genehmigung bei Wegebaumaßnahmen gefordert.

Darüber hinaus fordern die Waldgesetze auf Länderebene eine Wegebauplanung, die auch alle anderen wichtigen Schutzgüter berücksichtigt. Beispielsweise führt das Thüringer Waldgesetz in § 25 aus: „Waldwege sind unter Beachtung der Belange des Naturschutzes so zu planen, zu bauen und zu unterhalten, dass bei Berücksichtigung technischer und wirtschaftlicher Gegebenheiten das Landschaftsbild, der Waldboden und angrenzende Bestände nur soweit beeinträchtigt werden, wie dies zur Erschließung unbedingt erforderlich ist.“

Je nach Ausführung, kann der Wegebau neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch das Wassergesetz, die Bauordnung, das Straßengesetz, das Denkmalschutzgesetz, das Abmarkungsgesetz und natürlich auch das Bundesnaturschutzgesetz betreffen. So müssen Sie beim Wegebau diverse Regelungen, vor allem in Schutzgebieten und bei besonders geschützten Arten beachten. Mindestens in Natura2000-Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebieten) benötigen Sie in der Regel eine gesonderte Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde.

Lassen Sie sich noch bevor Sie die Förderung beantragen von einem Spezialisten beraten, der Sie bei der Planung und Umsetzung unterstützt. Und halten Sie auf jeden Fall einen kurzen Draht zu Ihrem Förster, der Forstverwaltung und der unteren Naturschutzbehörde. Dann steht dem Wegebau nichts mehr im Wege.

 

 

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