Förderung für Waldeigentümer - Welche gibt es?

Waldeigentümer können in verschiedenen Bereichen Förderung beantragen. Allerdings schreiben die Bundesländer unterschiedliche Förderrichtlinien vor, was das Thema ein wenig unübersichtlich macht. Hier erhalten Sie einen Überblick.

Förderung für Waldeigentümer

Die Fördermittel, die Waldeigentümer, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und allgemein Forstbetriebe beantragen können, stammen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie aus Mitteln der Bundesländer. In Deutschland sind die Grundsätze von Fördermaßnahmen in der Forstwirtschaft unter anderem durch den Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK) geregelt.

Förderung für Waldeigentümer durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

Der Europäische Landwirtschaftsfonds verfolgt nach eigenen Angaben die folgenden langfristigen strategischen Ziele:

  • Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft
  • Gewährleistung der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und des Klimaschutzes
  • die ausgewogene räumliche Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Regionen

Förderung für Waldeigentümer durch die Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK)

Die GAK-Fördermaßnahmen werden in folgende Maßnahmengruppen unterteilt:

  • Naturnahe Waldbewirtschaftung
  • Forstwirtschaftliche Infrastruktur
  • Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
  • Erstaufforstung
Fördermittel sollen Waldeigentümer bei der nachhaltigen Waldbewirtschaftung unterstützen
Fördermittel sollen Waldeigentümer bei der nachhaltigen Waldbewirtschaftung unterstützen
© Photo von Didier Weemaels

Welche Maßnahmen im Wald können gefördert werden?

Wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, können unter anderem folgende Maßnahmen gefördert werden:

  • Gutachten und fachliche Stellungnahmen, wenn sie einer Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft dienen
  • Maßnahmen zur Entwicklung gemeinschaftlicher Bewirtschaftungsmodelle (Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse)
  • Waldumbaumaßnahmen inklusive Pflanzung/Saat und häufig Kultur- und Jungwuchspflege in den ersten Jahren sowie Zaunbau
  • Jungbestandspflege
  • Bodenschutzkalkungen (zum Ausgleich von Bodenversauerung)
  • Wegebau und -instandsetzung
  • Erstaufforstungen

Es gibt auch Fördermittel, die speziell auf forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse abzielen und ausschließlich ihnen zur Verfügung stehen. Dazu zählen unter anderem Fördermaßnahmen für:

  • Waldpflegeverträge
  • Mitgliederinformation und -aktivierung
  • Bündelung bei Holzverkäufen
  • Professionalisierung von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen

Mehr zum Thema forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse erfahren Sie in dem Artikel “Was leisten forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse”.

Forstliche Förderung ist Sache der Bundesländer

Forstliche Förderung ist Ländersache. Deshalb variieren die konkreten Fördermittel, die Verfahren und auch die nötigen Voraussetzungen für die Förderung von Bundesland zu Bundesland. Erste Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Forstverwaltungen. Wenn Sie beim Beantragen von Fördermitteln Unterstützung benötigen, sollten Sie sich dafür gesondert beraten lassen.

Mehr zum Thema Beratung und Betreuung erfahren Sie in dem Artikel “Privatwaldberatung und -betreuung durch Ihren Förster”.

 

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