Welche Maßnahmen im Wald können gefördert werden?
Wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, können unter anderem folgende Maßnahmen gefördert werden:
- Gutachten und fachliche Stellungnahmen, wenn sie einer Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft dienen
- Maßnahmen zur Entwicklung gemeinschaftlicher Bewirtschaftungsmodelle (Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse)
- Waldumbaumaßnahmen inklusive Pflanzung/Saat und häufig Kultur- und Jungwuchspflege in den ersten Jahren sowie Zaunbau
- Jungbestandspflege
- Bodenschutzkalkungen (zum Ausgleich von Bodenversauerung)
- Wegebau und -instandsetzung
- Erstaufforstungen
Es gibt auch Fördermittel, die speziell auf forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse abzielen und ausschließlich ihnen zur Verfügung stehen. Dazu zählen unter anderem Fördermaßnahmen für:
- Waldpflegeverträge
- Mitgliederinformation und -aktivierung
- Bündelung bei Holzverkäufen
- Professionalisierung von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen
Mehr zum Thema forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse erfahren Sie in dem Artikel “Was leisten forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse”.