Jedes Bundesland hat eine eigene Forstverwaltung. Diese untergliedert sich in einzelne Forstämter. Innerhalb des Gebietes der Forstämter gibt es verschiedene Oberförstereien, welche sich wiederum in Forstreviere unterteilen. Jedes Revier hat einen sogenannten Revierförster, der vor Ort für die Bewirtschaftung des Landeswaldes zuständig ist. Als Landeswald bezeichnet man Wald im Eigentum eines Bundeslandes.
Während die Beratung privater Waldeigentümer in einigen Fällen vom Revierförster übernommen wird, trennen die Forstverwaltungen mancher Bundesländer die Bewirtschaftung ihrer eigenen Waldflächen von Beratungstätigkeiten für private Waldeigentümer. Kurzum: Wo Sie Ihren Ansprechpartner finden, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. In der Regel gibt die Internetseite der regionalen Landesforstverwaltung Aufschluss darüber, wer für Sie zuständig ist. Es kann aber auch sein, dass die Landwirtschaftskammer für die Privatwaldberatung zuständig ist, so zum Beispiel in Niedersachsen.