Beratung und Betreuung durch Ihren Förster

Als Waldeigentümer sollten Sie sich fachliche Beratung und Betreuung suchen – vorausgesetzt, Sie sind nicht selbst ein Fachmann. Der erste Ansprechpartner ist meist der staatliche Revierförster. Er berät Sie und unterstützt Sie bei der Bewirtschaftung Ihres Waldes. Aber wer ist der für Sie zuständige Förster? Und wie kann er Ihnen bei der Bewirtschaftung Ihres Waldes helfen? Antworten auf diese Fragen finden Sie in diesem Artikel.

Ein Bergwald im Nebel - Beratung im Wald durch den Förster

Jedes Bundesland hat eine eigene Forstverwaltung. Diese untergliedert sich in einzelne Forstämter. Innerhalb des Gebietes der Forstämter gibt es verschiedene Oberförstereien, welche sich wiederum in Forstreviere unterteilen. Jedes Revier hat einen sogenannten Revierförster, der vor Ort für die Bewirtschaftung des Landeswaldes zuständig ist. Als Landeswald bezeichnet man Wald im Eigentum eines Bundeslandes.

Während die Beratung privater Waldeigentümer in einigen Fällen vom Revierförster übernommen wird, trennen die Forstverwaltungen mancher Bundesländer die Bewirtschaftung ihrer eigenen Waldflächen von Beratungstätigkeiten für private Waldeigentümer. Kurzum: Wo Sie Ihren Ansprechpartner finden, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. In der Regel gibt die Internetseite der regionalen Landesforstverwaltung Aufschluss darüber, wer für Sie zuständig ist. Es kann aber auch sein, dass die Landwirtschaftskammer für die Privatwaldberatung zuständig ist, so zum Beispiel in Niedersachsen.

Die Erstberatung durch den Förster

In vielen Bundesländern ist eine Erstberatung beim zuständigen Förster kostenlos. Bei der Beratung begutachtet der Förster den Zustand Ihres Waldes und erörtert gemeinsam mit Ihnen mögliche Maßnahmen der nachhaltigen Pflege und Bewirtschaftung. Zudem klärt er Sie über Gestaltungsmöglichkeiten und Gefahren für Ihren Wald auf. Idealerweise erfahren Sie außerdem noch etwas über Ihre Rechte und Pflichten als Waldeigentümer. Manch ein Förster hat vielleicht auch eine interessante Geschichte über Ihren Wald zu erzählen.

Sie haben bei solch einer Erstberatung natürlich die Gelegenheit Fragen zu stellen. Es kann deshalb durchaus Sinn machen, sich vor einer Erstberatung mit seinen persönlichen Zielen auseinanderzusetzen. Bei der Zielsetzung hilft Ihnen der Artikel Ziele von Waldeigentümern.

Die Beratung durch einen Fachmann kann Licht ins Dunkel bringen - Beratung im Wald durch den Förster
Die Beratung durch einen Fachmann kann Licht ins Dunkel bringen.
© Photo von Patrick Selin

Weiterführende Beratung und Betreuung

Die Erstberatung mündet nicht selten in weiteren Dienstleistungen, etwa in der Planung beziehungsweise Begleitung von Pflegemaßnahmen und der anschließenden Holzvermarktung. Natürlich hängt dies von den persönlichen Zielen für Ihren Wald ab.

Alternativ können Sie natürlich von vornherein private Fachleute und Dienstleister für Beratung sowie weitere Tätigkeiten engagieren. Ebenfalls können Sie einem forstlichen Zusammenschluss beitreten. Die bieten häufig eine gute Beratung und Betreuung. Mehr dazu erfahren Sie in dem Artikel Was leisten forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse?.

Es besteht auch die Option, einen sogenannten Waldpflegevertrag abzuschließen. Bei dieser “Beförsterung” wird Ihr Wald vom Förster, einem Dienstleister oder einem forstlichen Zusammenschluss komplett fachlich betreut, gepflegt und bewirtschaftet. Sie treffen weiter die Entscheidungen, die Umsetzung etwaiger Maßnahmen wird Ihnen aber abgenommen. Neben einem jährlichen Pauschalbetrag je Hektar Waldfläche zahlen Sie die erbrachte Leistung in der Regel durch einen Anteil am Holzerlös aus Ihrem Wald. Ein Beförsterungsvertrag ist insbesondere für Waldeigentümer sinnvoll, die nicht regelmäßig vor Ort sein können.