Wald geerbt - was nun?

Sie haben ein Stück Wald geerbt und wissen nicht, wie Sie am besten damit umgehen? Dieser Artikel vermittelt Ihnen wertvolle Informationen und Hinweise zum Thema “Erben von Wald”.

Eine Frau im Wald - Wald geerbt

Wenn Sie Wald geerbt haben, sollten Sie als ersten Schritt alle verfügbaren Informationen sammeln, die Sie über Ihren Wald haben. Je nachdem wie viel Sie über Ihren Wald wissen, sollten Sie vielleicht mehr in Erfahrung bringen. Es ergibt Sinn, diese Informationen zu dokumentieren und gesammelt aufzubewahren, damit Sie sie bei Bedarf schnell zur Hand haben. Die wichtigsten Fragen in diesem Zusammenhang sind:

Wie groß ist Ihr Wald und wo liegt er genau?

Es ist wichtig für Sie, die genauen Grenzen Ihres Waldes zu kennen, um bei seiner Pflege und Bewirtschaftung nicht mit den Eigentümern benachbarter Flächen in Konflikt zu geraten. Außerdem können Sie nur so verhindern, dass einer Ihrer Waldnachbarn versehentlich auf Ihrem Flurstück aktiv wird. Nicht zuletzt ist es für viele frischgebackene Waldeigentümer ein faszinierender Moment, zum ersten Mal im Schatten der eigenen Bäume zu stehen und die Grenzen des eigenen Waldes abzuschreiten.

Wie finden Sie nun heraus, wo Ihr geerbter Wald genau liegt und wie seine Grenzen verlaufen? Auf Anfrage beim Grundbuchamt erhalten Sie einen Grundbuchauszug, auf dem die offiziellen Daten zu Ihrer Eigentumsfläche vermerkt sind. Katasterämter und Forstämter verfügen zudem über Karten, mit denen die Lage Ihres Waldstückes genau ermittelt werden kann. Alternativ können Sie auch den zuständigen Förster fragen. Dieser kann bei Bedarf auch den Kontakt zu den Eigentümern angrenzender Waldflächen herstellen.

Manchmal ist es gar nicht so leicht den eigenen Wald zu finden - Wald geerbt
Manchmal ist es gar nicht so leicht den eigenen Wald zu finden.

Bei unklaren Grenzverläufen sollten Sie sich mit Ihren Nachbarn treffen. Eine Einigung vor Ort kann Ihnen viel Geld sparen, weil die amtliche Vermessung von Waldflächen beziehungsweise das Nachsetzen von Grenzsteinen teuer werden kann. Halten Sie die getroffenen Absprachen aber unbedingt schriftlich fest.

Im persönlichen Kontakt zu Ihren Waldnachbarn können Sie sich zudem austauschen und voneinander profitieren. Insbesondere für kleinere Waldeigentümer lohnt es sich oft Bewirtschaftung und Pflege in Absprache zu planen.

Wald geerbt: Als Alleinerbe oder Teil als Teil einer Wald-Erbengemeinschaft?

Diese Information ist vor allem im Hinblick auf künftige Entscheidungen bezüglich Ihres geerbten Waldes wichtig. Sind Sie allein entscheidungsbefugt oder werden Entscheidungen abgesprochen? Denn in einer Erbengemeinschaft müssen viele Entscheidungen einstimmig oder mit einer Mehrheit nach Erbanteilen getroffen werden. Solange sich alle Erben einig sind, ist das kein Problem. Doch mit der Zeit kann es passieren, dass der regelmäßige Kontakt für wichtige Absprachen fehlt oder Uneinigkeit entsteht. Deshalb ist es im Sinne der Handlungsfähigkeit besser, Erbengemeinschaften “auseinanderzusetzen”, das heißt aufzulösen.

  • Welche Möglichkeiten gibt es, eine Erbengemeinschaft aufzulösen?
    Um eine Erbengemeinschaft aufzulösen, muss die gesamte Erbmasse aufgeteilt werden - nicht nur der Wald.

    Möchte nur einer der Erben den Wald behalten, so kann er den Wald als Einzelner von der Erbengemeinschaft kaufen. Möchten mehrere Erben den Wald behalten, können sie den Wald in kleinere Flächen aufteilen. Dabei sollten Sie allerdings die Größe der vorhandenen Waldfläche beachten: Zu kleine Teilstücke sollten vermieden werden, da sie sich nur schwer pflegen und bewirtschaften lassen.

    Möchte keiner der Erben den Wald behalten, so ist es auch möglich den Wald zu verkaufen und den Verkaufserlös aufzuteilen.

    Werden sich die Erben überhaupt nicht einig, kann der Wald in einer sogenannten Teilzahlungsversteigerung an den Meistbietenden veräußert werden. Da der Wald dabei im schlimmsten Fall deutlich unter Wert versteigert wird und das Verfahren mit gewissen Kosten verbunden ist, ist es meistens für alle Beteiligten von Vorteil, sich auf anderem Weg zu einigen.

    Sollten Sie sich innerhalb Ihrer Erbengemeinschaft nicht einig werden, kann es helfen, gemeinsam einen Notar oder einen Anwalt für Erbrecht als Streitschlichter einzuschalten.

Welche Baumarten beinhaltet Ihr Wald und wie alt sind die vorhandenen Bäume?

Für die Definition Ihrer Ziele, die Planung von Maßnahmen und sämtliche Absprachen mit den zuständigen Forstexperten benötigen Sie diese grundlegenden Informationen zu Ihrem Wald. Bei einer Erstberatung mit dem zuständigen Förster kann er Ihnen diese und viele weitere Fragen beantworten.

Wurde der Wald bereits bewirtschaftet? Und wenn ja, wie und von wem?

Informationen über die Bewirtschaftung eines Waldes in der Vergangenheit lassen Rückschlüsse über den aktuellen Zustand Ihres Waldes zu und helfen Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Hat die Zusammenarbeit mit bestimmten forstlichen Dienstleistern in der Vergangenheit gut funktioniert, sollten Sie den Kontakt aufrecht erhalten – zuverlässige Partner sind ein wertvolles Gut und der Dienstleister kennt die örtliche Besonderheiten Ihres Waldes.

Weitere Hinweise zu Möglichkeiten der Beratung bezüglich ihres Waldes finden Sie in dem Artikel Privatwaldberatung und -betreuung durch Ihren Förster. Beschäftigen Sie sich auch mit möglichen Zielen, die Sie mit Ihrem Wald verfolgen können.

Hinweis: Alle Angaben auf Waldhilfe.de sind grundsätzlich ohne Gewähr. Insbesondere möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir weder zur Rechtsberatung berechtigt sind, noch, dass wir diese anstreben. Sollten Sie als Waldeigentümer in einen Rechtsstreit geraten, so holen Sie sich bitte professionellen Rechtsbeistand und wenden Sie sich diesbezüglich ausschließlich an die dafür zuständigen Stellen.

 

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