Förderung für Waldbesitzer -
Hilfe bei Waldschäden

Nach einem extrem trockenen Sommer 2018 und anhaltenden Bedingungen im Jahr 2019 scheinen Waldeigentümer oft mit Schadereignissen und der Bewältigung einhergehender Probleme allein gelassen. Hilfe soll in einigen Bundesländern eine Ausweitung der Förderrichtlinien bieten.

Naturverjüngung unter altem Waldbestand

Bundesweit spitzt sich die Lage immer weiter zu. Ein Großteil unserer Wälder kämpft gegen langanhaltende Trockenheit und starken Befall von Schadinsekten. Viele Waldbesitzer stehen vor großen Herausforderungen, den unvorhersehbaren Ereignissen Herr zu werden. Es bedeutet zur Zeit nicht nur einen immensen Aufwand, das Schadholz möglichst zügig aus den Wäldern zu schaffen, sondern auch hohe finanzielle Belastungen. Neben den Kosten der direkten Arbeiten in den Beständen treten vor allem hohe Einbußen im Holzverkauf zu Tage. Durch Überlastung des Marktes können Waldbesitzer keine angemessenen Preise für das eigene Holz mehr erzielen – von einem zusätzlichen Anreiz, im Waldschutz tätig zu werden, kann man demnach schon gar nicht sprechen. Kurzfristig gibt es gegen Dürre, Borkenkäfer und niedrige Holzpreise im Wald kaum Mittel, aber durchaus finanzielle Hilfen.

Bundesländer wie Sachsen-Anhalt und Niedersachsen haben sich dem wichtigen Thema angenommen und versuchen durch Förderung der anstehenden Maßnahmen zu unterstützen und zu motivieren. Informieren Sie sich im eigenen Bundesland in den Förderrichtlinien über mögliche Unterstützung und nutzen Sie Ihre Chance!

Lassen Sie sich bei der Beantragung von fachkundigen Experten unterstützen. Hilfe in Ihrer Region finden Sie auch unter www.wald-marktplatz.de.

Beispielhafte Informationen aus Sachsen-Anhalt:

„Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie – Pressemitteilung Nr.: 113/2019

Magdeburg, den 29. Juli 2019

Finanzielle Unterstützung für Waldbesitzende
Richtlinie Waldschutz in Kraft – Antragsverfahren ist eröffnet

Die neue Waldschutz-Richtlinie zur Bewältigung der massiven Waldschäden sowie der Folgeschäden – verursacht durch rindenbrütende Insekten und Pilze – ist ab sofort in Kraft. Sie soll Waldbesitzende bei der Bewältigung der Schäden, die durch Extremwetterereignisse entstanden sind, unterstützen. Es stehen 2,5 Millionen an Fördermitteln zur Verfügung.
Wesentliche Inhalte der Richtlinie sind Maßnahmen zur bestands- und bodenschonenden Räumung von Kalamitätsflächen in Verbindung mit der Vorbeugung und Bekämpfung von Schadorganismen.
Gefördert werden unter anderem:

  • Mehrausgaben bei der Aufarbeitung und Räumung von befallenem o. geschädigtem Nutz- und Kalamitätsholz
  • Transport von Nutzholz zu Lagerplätzen, von denen kein Stehendbefall zu erwarten ist
  • Polterspritzung mit Insektiziden
  • Einsatz von Polterschutznetzen
  • Neuanlage o. Wiederherstellung von Maschinenwegen zur Erschließung von Schadflächen
  • die Anlage von Holzlagerplätzen (Trocken- und Nasslagerplätze)
  • Maßnahmen zum vorbeugenden Waldbrandschutz

Waldbesitzende können sich zur aktuellen Schadsituation kostenlos durch den zuständigen Revierleiter des jeweiligen Betreuungsforstamtes des Landeszentrums Wald beraten lassen.
Die Antragsunterlagen sind unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de eingestellt.
Die Anträge können ab sofort beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten eingereicht werden.“

Weitere Informationen

Quelle:
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Leipziger Str. 58
39112 Magdeburg
Tel: (0391) 567-1950
Fax: (0391) 567-1964
Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

 

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