FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat-Schutzgebiete)
Die FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, besondere Gebiete zum Schutz und Erhalt bestimmter Lebensraumtypen sowie von Tier- und Pflanzenarten auszuweisen. Die sogenannten “FFH-Gebiete” sind Teil des Natura 2000 Schutzgebietsnetzes.
Dabei werden europaweit insgesamt 17 Wald-Lebensraumtypen unterschieden. In Deutschland sind insbesondere die Buchenwald-Lebensraumtypen von Bedeutung. Einer forstlichen Pflege und Bewirtschaftung dieser Gebiete im Sinne der „guten fachlichen Praxis“ steht grundsätzlich nichts entgegen, sofern der Erhaltungszustand und die Entwicklungsziele des jeweiligen FFH-Gebietes berücksichtigt werden.
Zu beachten sind allerdings die sich aus der Schutzkategorie ergebenden zeitlichen Einschränkungen: So müssen forstwirtschaftliche Maßnahmen in der Regel bis Ende Februar abgeschlossen sein, da eine Wirtschaftsruhe während der Brutzeit der Vögel (von März bis Juli) empfohlen und teilweise vorgeschrieben ist. Die Länder sind verpflichtet sogenannte Managementpläne zu erarbeiten, in denen Maßnahmen konkretisiert werden, um diese Ziele zu erreichen.
Für nähere Informationen zum aktuellen Bearbeitungsstand der Managementpläne, wenden Sie sich bitte an die in Ihrem Bundesland zuständige Forst- bzw. Naturschutzverwaltung.