Welche Nebenkosten sind mit Waldeigentum verbunden?

Waldeigentum ist in Deutschland grundsätzlich mit Nebenkosten verbunden. Dazu gehören vor allem die Grundsteuer, Pflichtbeiträge der Berufsgenossenschaft sowie in einigen Fällen auch Abgaben an Wasser- und Bodenverbände.

Fördermittel sollen Waldeigentümer bei der nachhaltigen Waldbewirtschaftung unterstützen

Die wichtigsten Nebenkosten von Waldeigentum sind:

Diese Kosten fallen immer an, unabhängig von Ihren betrieblichen Aktivitäten im Wald. Durch betriebliche Aktivitäten entstehen zwar zusätzliche Kosten, bei einigen Maßnahmen, wie zum Beispiel der Waldpflege, können Sie aber Einnahmen durch Holzverkauf generieren, um die Nebenkosten zu decken oder gar einen Gewinn zu erwirtschaften.

Grundsteuer für Wald

Die Grundsteuer für Ihren Wald wird errechnet durch die Multiplikation des Steuermessbetrages mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde. Der Steuermessbetrag wiederum ergibt sich durch Multiplikation des Einheitswertes mit der Grundsteuermesszahl. Dabei unterscheidet man außerdem Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen und Grundsteuer B für Bauland.

Der Einheitswert ist abhängig von der Nutzungsart und wird in einem speziellen Feststellungsverfahren ermittelt. Die letzte Hauptfeststellung erfolgte allerdings im Jahr 1964. In den neuen Bundesländern greift man auf den sogenannten Ersatzwirtschaftswert zurück, da hier die letzte Hauptfeststellung im Jahr 1935 stattfand. Der Ersatzwirtschaftswert für Waldflächen in den neuen Bundesländern liegt einheitlich bei 63,91€ pro Hektar, während der Einheitswert in den alten Bundesländern variiert.

Die Grundsteuermesszahl ist ebenfalls abhängig von der Nutzung der Fläche, sowie von der Art der Bebauung und davon, ob das Grundstück in den neuen oder alten Bundesländern liegt. Für forstwirtschaftliche Betriebe gelten einheitlich 0,6%.

Der Hebesatz ist ein Instrument, mit dem Gemeinden die Höhe der anfallenden Gemeindesteuern beeinflussen können. Bei der Grundsteuer A, also der Grundsteuer für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, liegt der Hebesatz in den meisten Gemeinden zwischen 200% und 400%. Die Grundsteuer für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen fällt im Vergleich zu der für Bauland gering aus. Die Belastung beträgt meist nur wenige Euro pro Hektar und Jahr.

Ein Beispiel:

Angenommen Sie sind Eigentümer eines Hektars Wald in den neuen Bundesländern, in einer Gemeinde mit einem Hebesatz für die Grundsteuer A von 400%. Multipliziert man den Ersatzwirtschaftswert von 63,91€ mit der Grundsteuermesszahl von 0,6% ergibt sich der Steuermessbetrag von 0,3835€. Multipliziert man diesen wiederum mit dem Hebesatz von 400% erhält man eine Grundsteuer von 1,53€.

Als Waldeigentümer können Sie mit verschiedenen Kosten konfrontiert werden - Nebenkosten für Waldeigentümer
Als Waldeigentümer können Sie mit verschiedenen Kosten konfrontiert werden.

Berufsgenossenschaftsbeiträge für Waldeigentümer

Jeder Waldeigentümer ist automatisch Mitglied in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Bei den regelmäßigen Kosten, die hier anfallen, handelt es sich um eine betriebliche Unfallversicherung. Sie ist für alle Forstbetriebe vorgeschrieben, um zu verhindern, dass Forstarbeiten unversichert stattfinden. Schließlich können bei forstwirtschaftlichen Arbeiten schwere Unfälle entstehen. Eigentümer von Flächen unter 0,25 Hektar können sich auf Antrag von diesem Beitrag befreien lassen.

Die Beiträge werden ermittelt nach dem “Prinzip der nachträglichen Bedarfsdeckung”. Das heißt, dass die Aufwendungen jeden Jahres jeweils in die Beitragsberechnung des Folgejahres einbezogen werden. Der Beitrag setzt sich dabei jeweils aus einem Grundbetrag und einem risikoorientierten Beitrag zusammen. Beide sind abhängig von der Flächengröße. Während der Grundbeitrag etwa zwischen 60€ und 350€ beträgt, lag der risikoorientierte Beitrag in den letzten Jahren für Forstbetriebe bei rund 20€ pro Hektar und Jahr. Der resultierende Betrag wird dann mit Bundesmitteln bezuschusst.

Für einen Eigentümer von einem Hektar Wald würde sich ein Jahresbeitrag in der Größenordnung von rund 60€ bis 70€ ergeben, bei zehn Hektar um die 210€. Auf den Hektar bezogen ist dieser Beitrag bei kleineren Waldflächen deutlich höher, weil der Mindestgrundbeitrag von rund 60€ bis 70€ rechnerisch in den letzten Jahren erst bei Flächen über 100 Hektar erreicht wird und alle kleineren Flächen auf den Mindestgrundbeitrag angehoben werden.

Grob zusammengefasst: Bei kleinen Flächen von einem Hektar liegt der Jahresbeitrag bei rund 60€, bei Flächen bis 20 Hektar sinkt er auf rund 20€ pro Hektar und Jahr. Aufgrund des zuvor erwähnten Prinzips der nachträglichen Bedarfsdeckung können die Ausgangsgrößen von Jahr zu Jahr schwanken und auch die Bundeszuschüsse sind nicht fix. Deshalb sind die hier genannten Beispiele nur als grobe Orientierungshilfe zu verstehen.

Beiträge für Wasser- und Bodenverbände

Die Aufgaben der Wasser- und Bodenverbände umfassen in erster Linie die  Instandhaltung von nicht mit Schiffen befahrbaren Gewässern, Deichen, Pumpwerken und anderen wasserwirtschaftlich bedeutenden Einrichtungen. Die Mitglieder dieser Verbände sind in der Regel Nutznießer der Gewässerinstandhaltung, also insbesondere Landwirte und Eigentümer von Bauland. In einigen Bundesländern sind aber auch die Gemeinden Mitglieder in Wasser- und Bodenverbänden, die die Beitragsforderungen wiederum an ihre Grundeigentümer weitergeben. Dies führt zu Kosten für Waldeigentümer, obwohl der Wald eigentlich der Regulierung des Wasserhaushalts dient und beispielsweise Entwässerungsmaßnahmen und die Grundwasserabsenkungen der Leistungsfähigkeit von Wäldern potentiell eher schaden als nützen.

Die Beiträge schwanken stark und sind abhängig davon, welche Art von Gewässern im Wirkungsbereich des jeweiligen Verbandes existieren und ob in diesem Wirkungsbereich Deiche oder Pumpstationen nötig sind. So sind Wasser- und Bodenverbände natürlich deutlich wichtiger entlang großer Flüsse wie Elbe, Oder oder Donau, wo komplexe Poldersysteme betrieben werden. Auch in anderen Feuchtgebieten und ehemaligen Moorlandschaften kann die Entwässerung über Gräben und Pumpstationen die Kosten der Wasserwirtschaft in die Höhe treiben. Auch die Beiträge der Wasser- und Bodenverbände können in einen Mindest- beziehungsweise Grundbetrag und einen flächenbezogenen Beitrag unterteilt sein.

Hinweis: Alle Angaben auf Waldhilfe.de sind grundsätzlich ohne Gewähr. Insbesondere möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir weder zur Rechtsberatung und Steuerberatung berechtigt sind, noch, dass wir diese anstreben. Sollten Sie als Waldeigentümer in einen Rechtsstreit geraten, so holen Sie sich bitte professionellen Rechtsbeistand und wenden Sie sich diesbezüglich ausschließlich an die dafür zuständigen Stellen.

 

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