Grundsteuer für Wald
Die Grundsteuer für Ihren Wald wird errechnet durch die Multiplikation des Steuermessbetrages mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde. Der Steuermessbetrag wiederum ergibt sich durch Multiplikation des Einheitswertes mit der Grundsteuermesszahl. Dabei unterscheidet man außerdem Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen und Grundsteuer B für Bauland.
Der Einheitswert ist abhängig von der Nutzungsart und wird in einem speziellen Feststellungsverfahren ermittelt. Die letzte Hauptfeststellung erfolgte allerdings im Jahr 1964. In den neuen Bundesländern greift man auf den sogenannten Ersatzwirtschaftswert zurück, da hier die letzte Hauptfeststellung im Jahr 1935 stattfand. Der Ersatzwirtschaftswert für Waldflächen in den neuen Bundesländern liegt einheitlich bei 63,91€ pro Hektar, während der Einheitswert in den alten Bundesländern variiert.
Die Grundsteuermesszahl ist ebenfalls abhängig von der Nutzung der Fläche, sowie von der Art der Bebauung und davon, ob das Grundstück in den neuen oder alten Bundesländern liegt. Für forstwirtschaftliche Betriebe gelten einheitlich 0,6%.
Der Hebesatz ist ein Instrument, mit dem Gemeinden die Höhe der anfallenden Gemeindesteuern beeinflussen können. Bei der Grundsteuer A, also der Grundsteuer für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, liegt der Hebesatz in den meisten Gemeinden zwischen 200% und 400%. Die Grundsteuer für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen fällt im Vergleich zu der für Bauland gering aus. Die Belastung beträgt meist nur wenige Euro pro Hektar und Jahr.
Ein Beispiel:
Angenommen Sie sind Eigentümer eines Hektars Wald in den neuen Bundesländern, in einer Gemeinde mit einem Hebesatz für die Grundsteuer A von 400%. Multipliziert man den Ersatzwirtschaftswert von 63,91€ mit der Grundsteuermesszahl von 0,6% ergibt sich der Steuermessbetrag von 0,3835€. Multipliziert man diesen wiederum mit dem Hebesatz von 400% erhält man eine Grundsteuer von 1,53€.